AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand: 01.04.2025
§1 Vertragsabschluss
Dem Mieter wird auf Wunsch ein schriftliches Angebot per E-Mail zugesendet. Ein Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer unterschriebenen Kopie des Angebots innerhalb von 3 Tagen. Bei kurzfristigen Buchungen muss die Rücksendung spätestens am Folgetag bzw. am selben Tag erfolgen. Erfolgt keine fristgerechte Rücksendung, ist der Vermieter berechtigt, die Attraktion anderweitig zu vergeben. Ein Schadensersatzanspruch wegen verspäteter Rücksendung besteht nicht. Mit Eingang des unterschriebenen Auftrags beim Vermieter kommt der Mietvertrag verbindlich und rechtswirksam zustande. Telefonische Zusagen gelten nicht als Vertragsabschluss.
§2 Abholung, Lieferung, Rückgabe und Stromversorgung
Selbstabholung: Sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Abholung am Veranstaltungstag zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr. Bei Abholung sind der Gesamtbetrag in bar sowie eine Kaution in Höhe von 50,- Euro zu entrichten.
Kaution: Die Rückzahlung der Kaution erfolgt nach ordnungsgemäßer, sauberer und entsprechend der Packanleitung verpackter Rückgabe der Spielgeräte. Packanleitungen sind auf unserer Homepage einsehbar. Bei nicht sachgemäßer Verpackung der Hüpfburgen wird ein Arbeitsaufwand in Höhe von 25,- Euro von der Kaution einbehalten.
Lieferkosten: Ab 2025 gelten Lieferkosten nur noch für Rodeo, Rentier Rodeo, Surfsimulator und Snowboard Simulator. Die Kosten betragen 1,60 Euro pro angefangenen Kilometer zzgl. einer Pauschale von 40,- Euro für Lieferungen im Umkreis von 10 km ab Hämelerwald.
Ent- und Beladen beim Kunden: Bei größeren Attraktionen stellt der Mieter 1-2 Helfer für Auf- und Abbau zur Verfügung.
Rückgabe: Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, erfolgt die Rückgabe am Veranstaltungstag zwischen 20:00 Uhr und 21:00 Uhr. Bei verspäteter Rückgabe oder Beschädigungen haftet der Mieter für den daraus entstehenden Nutzungsausfall.
Stromanschluss: Für den Betrieb aller aufblasbaren Spiel- und Elektrogeräte wird jeweils ein separater Stromanschluss (230 V / 16 A) benötigt. Der Mieter stellt geeignete Verlängerungskabel zur Verfügung. Eventuelle Anschlusskosten trägt der Mieter. Ein Branding oder Bekleben unserer Eventmodule ist grundsätzlich untersagt. Werbebanner dürfen nur nach vorheriger Absprache angebracht werden. Reinigungskosten für unzulässige Beklebungen trägt der Mieter.
§3 Preise und Zahlungen
Preise: Alle Preise auf unserer Homepage sind Tagesmietpreise (8:00 Uhr bis 20:00 Uhr). Für Fun Food Maschinen ist das Zubehör käuflich zu erwerben. Zeitlich begrenzte Mietpreise (3 bzw. 6 Stunden) sind bei den jeweiligen Artikeln ausgewiesen.
Zahlungen: Zahlungsinformationen entnehmen Sie dem Angebot oder der Rechnung. Bei nicht fristgerechter Zahlung wird für die 1. Mahnung eine Gebühr von 5,00 Euro erhoben. Nach mehr als 14 Tagen Zahlungsverzug nach der 1. Mahnung erfolgt ohne weitere Anmahnung die Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens.
§4 Betreuung, Beschädigungen und Diebstahl
Betreuung: Sofern keine Betreuung durch den Vermieter gebucht wurde, stellt der Mieter während der gesamten Nutzungsdauer eine permanente Aufsicht sicher. Es ist insbesondere auf die sichere Verankerung und Überlastung der Attraktionen zu achten.
Betreuung durch Vermieter: Bei Aktionen, die nur durch uns betreut werden, ist unser Personal berechtigt, Kinder bei Fehlverhalten auszuschließen oder den Betrieb bei schlechtem Wetter (Regen, Wind) zu unterbrechen.
Beschädigungen: Der Mieter informiert den Vermieter bei Beschädigungen unverzüglich telefonisch (Tel.: 0173 - 1988304). Ist die Sicherheit nicht mehr gewährleistet, ist der Betrieb sofort einzustellen. Der Mieter haftet für Verlust, Zerstörung und Beschädigungen der Mietgegenstände von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe.
Diebstahl: Der Mieter haftet vollumfänglich für Diebstahl der Eventmodule und des Zubehörs, inklusive entgangener Umsätze durch Folgeaufträge.
§5 Sorgfaltspflichten
Bei mehrtägigen Veranstaltungen sorgt der Mieter für trockene und sichere Lagerung der Mietgegenstände sowie Schutz vor unbefugtem Zugriff. Bei Schäden durch unsachgemäße Lagerung oder fehlende Beaufsichtigung haftet der Mieter vollumfänglich.
§6 Reinigung
Nach der Benutzung sind alle Geräte gemäß Anleitung zu reinigen. Hüpfburgen und aufblasbare Eventmodule sind mit einem Handfeger auszufegen und Farbrückstände feucht abzuwischen. Bei Nachreinigung werden 50,- Euro pro Stunde und 32,- Euro pro Liter LKW-Planenreiniger berechnet. Für ungereinigte Geräte berechnen wir pauschal 100,- Euro pro Gerät. Nicht zurückgegebene Anleitungen werden mit 5,- Euro pro Anleitung berechnet.
§7 Stornierung / Auftragsreduzierung durch den Mieter
Bei Stornierungen durch den Mieter gelten folgende Staffelungen des zu zahlenden Mietpreises:
bis 30 Tage vor Veranstaltung: 30%
bis 21 Tage vor Veranstaltung: 50%
bis 7 Tage vor Veranstaltung: 80%
weniger als 7 Tage vor Veranstaltung: 100%
§8 Haftung und sonstige Vereinbarungen
Der Mieter stellt den Vermieter von Haftpflichtansprüchen seiner Mitarbeiter, Besucher oder sonstigen Dritten frei, soweit die Schäden nicht auf grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind. Bei Absage durch den Vermieter verzichtet der Mieter auf eigene Haftpflichtansprüche.
Erfüllungsort für beide Vertragsparteien ist Lehrte.